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   LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 880/06   

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https://dejure.org/2006,7758
LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 880/06 (https://dejure.org/2006,7758)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.06.2006 - 19 Sa 880/06 (https://dejure.org/2006,7758)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 2006 - 19 Sa 880/06 (https://dejure.org/2006,7758)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 935, 940 ZPO, § 613 a BGB
    Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Betriebserwerber auf einen im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzbaren vorläufigen Beschäftigungsanspruch; Arbeitsvertraglicher Beschäftigungsanspruch eines gekündigten Arbeitnehmers über den Ablauf der Kündigungsfrist ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 17
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 246/04

    Betriebsübergang - Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 880/06
    Aus den Regelungen der §§ 265 Abs. 2, 325 ZPO, die auf den Betriebsübergang Anwendung finden, ergibt sich aber, dass sie als Rechtsnachfolger das Ergebnis von Prozessen gegen sich wirken lassen muss, die der Veräußerer über den Zeitpunkt des Betriebsübergangs hinaus mit dem Arbeitnehmer geführt hat (BAG, v. 24.05.2005 - 8 AZR 246/04 -, EzA § 613 a BGB, 2002, Nr. 32).

    Im Übrigen hat das Bundesarbeitsgericht die Passivlegitimation des Veräußerers für die gerichtliche Klärung der Wirksamkeit einer Kündigung bejaht, wenn die Kündigung vor dem Betriebsübergang erfolgt ist (BAG, v. 18.03.1999, 8 AZR 306/98, EzA § 613 a BGB Nr. 179; BAG, v. 24.05.2005, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung; Beschäftigung als

    Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 880/06
    Ein auf eine tatsächliche vorläufige Beschäftigung gerichteter Verfügungsanspruch besteht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, dass es eine Pflicht des Beklagten gibt, den Kläger zu beschäftigen (LAG Hamm, v. 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 -).

    Der Arbeitnehmer muss auf die faktische Weiterbeschäftigung zur Abwendung erheblicher Nachteile dringend angewiesen sein (LAG Hamm, v. 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 -).

  • LAG Hamm, 03.02.1998 - 7 Sa 2318/97

    Begehren auf Weiterbeschäftigung als Pflegedienstleiter; Zur Frage der Beendigung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 880/06
    Zwar gilt die Eilbedürftigkeit grundsätzlich als widerlegt, wenn der Arbeitnehmer es unterlassen hat, den Weiterbeschäftigungsantrag in dem von ihm geführten Kündigungsprozess im Wege der objektiven Klagehäufung zu stellen (LAG Hamm, v. 03.02.1998 - 7 Sa 2318/97 - GK ArbGG-Vossen, § 62 Rz. 71 m.w.N.).
  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98

    Betriebsübergang (Druckerei)

    Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 880/06
    Im Übrigen hat das Bundesarbeitsgericht die Passivlegitimation des Veräußerers für die gerichtliche Klärung der Wirksamkeit einer Kündigung bejaht, wenn die Kündigung vor dem Betriebsübergang erfolgt ist (BAG, v. 18.03.1999, 8 AZR 306/98, EzA § 613 a BGB Nr. 179; BAG, v. 24.05.2005, a.a.O.).
  • LAG Hamm, 18.02.1986 - 11 Sa 1656/85
    Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 880/06
    Das wird angenommen, wenn der Arbeitnehmer sechs Monate nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts im Kündigungsprozess hat verstreichen lassen, bevor er eine einstweilige Verfügung beantragt (LAG Hamm, v. 18.02.1986 - 11 Sa 1656/85 -).
  • LAG Hessen, 23.03.1987 - 1 Sa/Ga 316/87

    Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs mit einstweiliger Verfügung -

    Auszug aus LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 880/06
    Das Landearbeitsgericht Hessen stellt darauf ab, ob die Zeit "länger" war (LAG Hessen, v. 23.03.1987 - 1 Sa (GA) 316/87 -, NZA 1988, 37).
  • LAG Köln, 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Arbeitnehmer bei Einreichung der Kündigungsschutzklage aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gehindert war, zeitgleich einen Weiterbeschäftigungsantrag zu stellen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2006 - 19 Sa 880/06, NZA-RR 2007, 17).

    Der Darlegung eines weitergehenden Nachteils bedarf es grundsätzlich nicht (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2006 - 19 Sa 880/06, NZA-RR 2007, 17; LAG Hessen, Urteil vom 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04, BeckRS 2005, 42832; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 11. Aufl., Rn. 2287; ebenso zu § 102 Abs. 5 BetrVG: LAG Köln, Urteil vom 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12, juris).

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08

    Wirksamkeit einer Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag eines Fußballspielers über

    Insoweit hat nämlich der Verfügungskläger die Eilbedürftigkeit selbst widerlegt ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21.08.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19; LAG Frankfurt/M. 22.03.1987 - 1 Sa 316/87 - NZA 1988, 37; LAG Hamm 09.06.2006 - 19 Sa 880/06 - NZA-RR 2007, 17, 18; LAG Köln 18.08.2000 - 12 Ta 189/00 - LAGE § 935 ZPO Nr. 14).
  • ArbG Ulm, 12.08.2014 - 5 Ga 3/14

    Beschäftigung - Dringlichkeitssituation - Einstweilige Verfügung - endgültiger

    Soweit vertreten wird, im Rahmen einer einstweiligen Verfügung auf (Weiter-)Beschäftigung sei die Darlegung einer besonderen Dinglichkeitssituation nicht erforderlich und der Verfügungsgrund ergebe sich bereits ohne weiteres aus dem Vorliegen eines Verfügungsanspruchs bzw. aus dem ohne die Beschäftigung drohenden endgültigen Rechtsverlust für die antragstellende Partei (s. nur Korinth , Einstweiliger Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren, 2. Aufl. 2007, I. Rn. 95 mit zahlr. w. N.; LAG Hamm 09.06.2006 - 19 Sa 880/06, NZA-RR 2007, 17, 18 m. w. N.), schließt sich die Kammer dieser Ansicht nicht an.
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